Schulweg

Der Schulweg liegt im Kanton Bern in der Verantwortung der Eltern. Sie entscheiden, wie ihr Kind den Weg zur Schule zurücklegt und ob es dabei Begleitung benötigt.

Gemäss kantonaler Gesetzgebung sind Eltern dafür zuständig, dass ihr Kind den Schulweg sicher bewältigen kann. Dazu gehört insbesondere:

  • die Wahl eines geeigneten und sicheren Weges
  • das Üben des Schulwegs vor Schuleintritt
  • die Einschätzung, ob das Kind den Weg alleine gehen kann
  • das Bereitstellen der nötigen Ausrüstung (z. B. gut sichtbare Kleidung, Helm bei Velofahrten)

Die Schule sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine sichere Umgebung im Schulareal, ist jedoch nicht für die Sicherheit auf dem Schulweg verantwortlich.

Der Kanton Bern empfiehlt, Kinder frühzeitig an selbstständige Mobilität heranzuführen und den Schulweg als wichtigen Lern- und Entwicklungsraum zu nutzen.