Absenzen

Damit sind Abwesenheiten vom Unterricht inklusive Angebot der Schule (AdS) gemeint. Diese gelten als entschuldigt, wenn ein Kind erkrankt ist, einen Unfall hat oder bei einem Todesfall in der Familie des Kindes. Dauert die Abwesenheit länger als eine Woche, kann die Schulleitung ein Arztzeugnis verlangen.

Vorhersehbare Absenzen können aus folgenden Gründen entschuldigt werden:
Arzt- oder Zahnarztbesuch, Abklärungen, Wohnortwechsel und ärztlich verordnete Therapien. Die Lehrperson ist rechtzeitig über die Absenz Ihres Kindes zu informieren.

Kurzfristige Abmeldungen

Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind über Klapp ab.

Fünf freie Halbtage

Eltern können ihre Kinder für fünf Halbtage pro Schuljahr unbürokratisch vom Unterricht dispensieren. Eine Mitteilung an die Klassenlehrperson am Vortag genügt. Diese Abwesenheiten werden nicht im Beurteilungsbericht erfasst. Die Abmeldung können Sie neu über die Funktion «Jokertage» auf Klapp vornehmen. Bitte wählen Sie dazu die Funktion «neue Absenz».

Weitere Dispensationen

Die Schulleitung kann ausserhalb der oben erwähnten Halbtagen weitere Dispensationen bewilligen. Diese Abwesenheiten werden im Beurteilungsbericht erfasst. Gemäss Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule ist aus folgenden Gründen eine Dispensation möglich:

  • bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur
  • im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen
  • für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote
  • bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist. Hierfür muss das schriftliche Gesuch zusammen mit der Bestätigung des Arbeitsgebers mindestens zwei Monate vor der geplanten Abwesenheit bei der Schulleitung eingereicht werden.

Merkblatt Umgang mit kranken Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Ipsach

Richtlinien für Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen Kranke Kinder benötigen die Zuwendung und Geborgenheit der Eltern oder vertrauter Bezugspersonen und Ruhe und bleiben bis zur Genesung zu Hause. Kommt ein Kind krank zur Schule, in eine Betreuungseinrichtung oder erkrankt ein Kind während des Aufenthaltes in den Betreuungseinrichtungen oder der Schule, so werden die Eltern kontaktiert und holen das Kind so rasch wie möglich ab. Dadurch sollen die übrigen Kinder vor Ansteckungen geschützt werden.

Wir empfehlen arbeitstätigen Eltern, im Voraus eine Betreuungsmöglichkeit zu organisieren, vielleicht bei den Nachbarn, in der Verwandtschaft oder im Freundeskreis. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Betreuungsdienst beim Roten Kreuz anzufragen.
https://www.srk-bern.ch/de/unterstuetzung-im-alltag/fuer-familien/betreuungsengpass