Absenzen
Damit sind Abwesenheiten vom Unterricht inklusive Angebot der Schule (AdS) gemeint. Diese gelten als entschuldigt, wenn ein Kind erkrankt ist, einen Unfall hat oder bei einem Todesfall in der Familie des Kindes. Dauert die Abwesenheit länger als eine Woche, kann die Schulleitung ein Arztzeugnis verlangen.
Vorhersehbare Absenzen können aus folgenden Gründen entschuldigt werden:
Arzt- oder Zahnarztbesuch, Abklärungen, Wohnortwechsel und ärztlich verordnete Therapien. Die Lehrperson ist rechtzeitig über die Absenz Ihres Kindes zu informieren.
Kurzfristige Abmeldungen
Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind über Klapp ab.
Fünf freie Halbtage
Eltern können ihre Kinder für fünf Halbtage pro Schuljahr unbürokratisch vom Unterricht dispensieren. Eine Mitteilung an die Klassenlehrperson am Vortag genügt. Diese Abwesenheiten werden nicht im Beurteilungsbericht erfasst. Die Abmeldung können Sie neu über die Funktion «Jokertage» auf Klapp vornehmen. Bitte wählen Sie dazu die Funktion «neue Absenz».
Weitere Dispensationen
Die Schulleitung kann ausserhalb der oben erwähnten Halbtagen weitere Dispensationen bewilligen. Diese Abwesenheiten werden im Beurteilungsbericht erfasst. Gemäss Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule ist aus folgenden Gründen eine Dispensation möglich:
- bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur
- im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen
- für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote
- bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist. Hierfür muss das schriftliche Gesuch zusammen mit der Bestätigung des Arbeitsgebers mindestens zwei Monate vor der geplanten Abwesenheit bei der Schulleitung eingereicht werden.
